Selbst dem erfahrensten Arzt unterläuft irgendwann einmal ein Fehler, das ist menschlich. Eine Operation missglückt, eine Diagnose wird falsch gestellt oder unerwartete Umstände bedingen einen unglücklichen Verlauf der medizinischen Behandlung. Einmal falsch gehandelt oder einmal falsch entschieden und die Folgen sind oft nicht nur auf medizinischer, sondern auch auf juristischer Ebene gravierend. Bei Umfragen gaben 36 % der niedergelassenen Ärzte an, dass Ihnen einmal im Jahr ein schadensträchtiger Fehler unterlaufe. Die Dunkelziffer ist weitaus höher. Brisant ist, dass statistisch gesehen jede zweite Klage gegen einen Mediziner Erfolg hat. Schnell wird so aus dem Patienten ein Anspruchssteller oder Kläger.
Schutz bietet Ihnen die Berufshaftpflicht für Ärzte, aber bitte nicht um jeden Preis.
Zum einen muss die Arzthaftpflichtversicherung genau auf Ihre Fachgruppe abgestimmt werden und zusätzlich auch die von Ihnen individuell angebotenen Leistungen und ggf.- Spezialisierungen berücksichtigen – sie ist daher kein Produkt von der Stange. Zum anderen muss der Beitrag trotz Maßanfertigung attraktiv sein. Uns ist es gelungen, diese Anforderungen zu erfüllen.
Als Vertreter von über 5.000 niedergelassenen Ärzten kennen wir uns nicht nur wie kein anderer darin aus, den Versicherungsschutz exakt auf Sie abzustimmen. Über die Mitgliedschaft im VWA e.V erhalten Sie diese Sonderkonzepte zudem zu besonders günstigen Beiträgen, mit Zusatzleistungen und Extraservices.
Nach vier gesunden Kindern haben sich die Eltern gemeinsam zur Sterilisation des Vaters entschieden. Obwohl der Gynäkologe nach dem Eingriff der Annahme ist, den Samenleiter erfolgreich unterbunden zu haben, wird die vierfache Mutter wenige Wochen nach der Vasektomie erneut schwanger. Bei der Feststellung der Schwangerschaft ist es für einen Abbruch bereits zu spät und für einige Wochen sieht sich der Vater mit dem schmerzlichen Verdacht konfrontiert, von seiner Frau betrogen worden zu sein. Allerdings bestätigt schon kurz darauf ein Test die weiterhin vorhandene Zeugungsfähigkeit des Mannes und somit auch die fehlerhafte Sterilisation des Gynäkologen. Aufgrund des Alters der 51-Jährigen Mutter handelt es sich nun um eine Risikoschwangerschaft. Drei Monate später wird das fünfte Kind geboren, es hat Down-Syndrom. Die Familie verklagt den Gynäkologen auf den Lebensunterhalt ihres behinderten Kindes und bekommt vor Gericht Recht zugesprochen.
Schon allein die Rufschädigung, die ein solcher Fall für eine Praxis nach sich ziehen kann, könnte für den Fortbestand der Existenz vernichtend sein. An dieser Stelle schafft die Berufshaftpflicht Erleichterung und hilft, die kritische Zeit erfolgreich zu überbrücken und die Zukunft der Praxis und des Gynäkologen zu sichern, der nun Zeit seines Lebens für den kleinen Jungen der Familie aufkommen muss.
Endlich keine Krähenfüße mehr, freut sich Frau Pahls, als sie sich auf den Weg zur schönheitschirurgischen Praxis macht. Mit Hyaluronsäure sollen die Augenringe und kleinen Fältchen der gelernten Kindergärtnerin aufgespritzt werden. Ein Eingriff, der als wenig invasiv gilt und baldige Erfolge verspricht. In der Praxis scheint alles routinemäßig abzulaufen und schon nach einer Stunde ist Frau Pahls wieder zu Hause. Doch als sie am Abend in den Spiegel schaut, erkennt sie sich selbst nicht mehr wieder. Die Augenringe sehen unnatürlich dick aus, verwandeln sich über Nacht sogar noch in kleine Würste und am Morgen schimmert das Hyaluron bläulich durch die Haut. Die Schönheitschirurgin rät ihr, zu warten und lässt sich entschuldigen. Frau Pahls ist verzweifelt und sucht ihren Hausarzt auf. Diesem bleibt nur, ihr zu raten, die Augenpartie regelmäßig zu massieren und darauf zu hoffen, dass sich die Säure nach und nach verteilt. Doch auch nach einigen Wochen hat sich das Hyaluron nicht abgebaut. Frau Pahls kann kaum das Haus verlassen, in den Kindergarten will sie schon gar nicht, es ist ja schließlich nicht Halloween. Sie bekommt schwere Depressionen und muss mehrere Wochen aussetzen. Auf Anraten einer Freundin verklagt sie endlich ihre Schönheitschirurgin auf Schmerzensgeld und auf die Übernahme der psychologischen Behandlungskosten.
Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin und/oder Innere Medizin in freier Praxis, ambulant behandelnd, ohne ambulante Operationen
Jahresbeitrag in Euro:
| Versicherungssumme | mit VWA-Mitgliedschaft | ohne VWA-Mitgliedschaft |
|---|---|---|
| 3 Mio. | 275 * 1,2 | 377 |
| 5 Mio. | 312 * 1,3 | 419 |
alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer
Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr
Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Dermatologie, ambulant behandelnd mit ambulanten Operationen
alle Beiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer
Für rein kosmetisch indizierte Behandlungen und Eingriffe, die aus ästhetischen Gründen zur Beseitigung von Schönheitsfehlern vorgenommen werden und nicht der Verbesserung von körperlichen Funktionen dienen, besteht Versicherungsschutz unter der Voraussetzung, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung gewährleistet wird und die Dokumentierung mithilfe der Aufklärungsbögen der Firmen „pro Compliance“ oder „Diomed“ erfolgt.
Beitrag gilt ab Vertragsabschluss für die ersten drei Jahre. Ab dem vierten Jahr
Ihre Tätigkeit als Ärztin/Arzt für Gynäkologie, ambulant ohne OP behandelnd, ohne Geburtshilfe, mit Schwangerenbetreuung
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Von der Arzthaftpflichtversicherung über die Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner bis hin zur Absicherung Ihrer Arztpraxis. Egal um was es geht und in welcher beruflichen Situation Sie sich befinden, wir sind spezialisiert auf alle Versicherungen für Sie als Arzt und Mediziner.
mehr erfahrenDank unserer maßgeschneiderten Versicherungslösungen sind wir Ihr idealer Partner bei allen Versicherungen rund um Ihre Firma und Ihren Beruf. Sie profitieren von unserem Expertenwissen genießen Zugang zu attraktiven Sonderlösungen, sichern Ihren Geschäftsbetrieb und sparen zudem noch Versicherungsbeiträge – garantiert.
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